KfW Förderung Photovoltaik/Solar mit Sektorenkopplung

War innerhalb eines Tages ausgeschöpft!

Wie wichtig sind noch Förderungen in der Solarbranche?
Lassen Sie sich nicht von Förderaufrufen leiten oder beeindrucken. Meist stellen sie die falschen Anreize. Photovoltaik, Ladeboxen und teilweise Batteriespeicher sind heute schon so günstig, dass Sie für einen erfogreichen Betrieb so eines Systems keine Förderungen mehr brauchen. Daher reden wir darüber!

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Programm „Solarstrom für Elektroautos“ an Wohngebäuden startet am 26. September 2023

Ein zukunftsweisendes Förderprogramm hat das Verkehrsministerium ab dem 26.9.2023 erlassen: KfW Solarstrom für Elektroautos. Erstmalig greift ein Förderprogramm um die erneuerbaren Energien ganzheitlich, zukunftsweisend und unterstützt die Notwendigkeit der Sektorenkopplung von Mobilität, Erzeugung, Speicherung und Laden zu Hause. Aus unserer Sicht ein richtiger und längst überfälliger Weg und Anreiz. Der Name der Photovoltaik Förderung der KfW ist Solarstrom für Elektroautos.

Solarstrom für Elektroautos, eine neue Förderung der KfW.

Planung für das KfW Programm Solarstrom für Elektroautos

Mit der KfW Förderung für Photovoltaik und E-Mobilität, Solar, Batteriespeicher und Wallbox in diesem Volumen wird dem Markt den nötigen Anreiz bieten. Mit Förderquoten bis zu 10.200€, welche auch den Einbau von bidirektionaler Ladetechnik berücksichtigt ist umfangreich, für den Kunden aber extrem zielführend!

Hier ein Auszug von der KfW Seite über die wesentlichen Eckpunkte:

Details zur KfW Förderung Solarstrom für Elektroautos:

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Informationen und Partner für Ihr Projekt: Solarstrom für Elektroautos

MAXX SOLAR ist Ihr Partner in Thüringen für die Umsetzung für komplexe Solarstromlösungen, die Umsetzung der Förderrichtlinien und Sie erhalten von uns Unterstützung bei der Beantragung der  Fördermittel. Einen schnellen Check, ob die kfW Fördermittelrichtline für Sie in Frage kommt, finden Sie bei diesem Fördercheck.

Stellen Sie Ihre Anfrage am besten über unsere Webseite HIER! Eine schnelle Bearbeitung ist damit möglich!

 

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