Steuerentlastungen bei PV Anlagen erhöht maxximale Nutzung von Eigenstrom
Private Eigentümer von Solaranlagen mussten bsiher aufwendige Steuererklärungen einreichen, aber das hat ein Ende. Dies betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer. Durch das neue Jahressteuergesetz 2022 dürfen sich Besitzer von kleineren Photovoltaikanlagen auf Steuerentlastungen freuen.
Neue Regelungen für den Betrieb einer Solaranlage bis 2022
Wer eine Solaranlage betreibt, erzielt laut Einkommensteuergesetz Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Aus diesem Grund sind die Eigentümer dazu verpflichtet, bei ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung im Sinne einer Einnahme-Überschussrechnung (Anlage EÜR) einzureichen. Aufgrund der geringen Einspeisevergütungen ergibt sich bei neueren Anlagen nur noch ein geringer Gewinn.
Mittels Antragstellung können die Eigentümer erklären, dass die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsichten betrieben wird. Der Betrieb der Solaranlage wird demnach als steuerlich unbeachtliche sog. Liebhaberei betrachtet.
Steuerliche Entlastungen greifen auch schon ab 2022
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 ist mit steuerlichen Entlastungen für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt und Solarstromspeicher zu rechnen. Besitzer von kleineren Solaranlagen sind ab dem 1. Januar 2022 von der Einkommensteuer befreit. Der Beschluss gilt für neue und bestehende Anlagen. Die Änderungen der Einkommensteuer bereits für das Besteuerungsjahr 2022 gelten.
Steuerbefreiung auch bei Einspeisung ins öffentliche Stromnetz
Die Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auch dann steuerbefreit, wenn der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Netz gespeist wird, in Mietimmobilien genutzt wird oder zum Aufladen von Elektroautos verwendet wird. Hierbei ist es auch unerheblich, ob die Nutzung des Elektrofahrzeugs betrieblich oder privat erfolgt. Die Steuerbefreiung ist unabhängig von der Nutzung des Stroms.
Aufwendungen für Solaranlage
Werden durch den Betrieb der Anlage keine steuerpflichtigen Einnahmen erwirtschaftet, muss keine Gewinnermittlung (Anlage EÜR) abgegeben werden. Jedoch ist zu beachten, dass auch die Ausgaben der Photovoltaikanlage nicht geltend gemacht werden können. Betriebsausgaben, Aufwendungen und Werbungskosten können daher nicht abgezogen werden.
Null Prozent Umsatzsteuer
Für die Lieferung, die Einfuhr, und die Installation von PV Anlagen sowie den Stromspeicher und die Lieferung von Solarmodulen fallen ab dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer an. Durch die Gesetzesänderung ist der Bürokratieaufwand geringer und die Betreiber können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Gültig ist diese Regelung für alle Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, in welchen Tätigkeiten für das Gemeinwohl ausgeübt werden. Auch hier gilt die begrenzte Bruttoleistung bis 30 kW.
Viel bessere Chancen für eigene Stromerzeugung
Ziel dieses Entlastungspakets ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb kleinerer Solaranlagen zu erleichtern. Eine Reduktion der bisherigen steuerlichen und bürokratischen Hindernisse ist für die zukünftige Entwicklung der regenerativen Energie ein wichtiges Signal. Dies macht eine Anschaffung für private Haushalte leichter und günstiger.
Eigenheimbesitzer haben somit die Chance, mit einer Anlage jährlich bis zu 30.000 kWh Strom selbst zu erzeugen. Wer eine Wärmepumpe zum Heizen nutzt und ein Elektroauto fährt, kann somit den größten Teil des Energiebedarfs decken.