Förderung

MAXX KfW Förderung

KfW Fördermittel für Strom & Wärme 2025

Die Förderung von Photovoltaikanlagen spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von erneuerbaren Energien. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Fördermöglichkeit auf Bundesebene, in den Bundesländern und sogar auf kommunaler Ebene.

Erneuerbare Energien – Standard

KfW - Der Förderkredit für Strom und Wärme

Für Photovoltaik-Anlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe .

Voraussetzung:

  • Sie nutzen mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort oder
  • die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitäts­vorhabens (Modul F) beantragt.

Die Key Facts:

  • für Vorhaben jeder Größe: Kreditbetrag bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, kein Mindestbetrag
  • Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung
  • Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

KfW - Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformations­technologien.

Voraussetzung:

  • Sie nutzen mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort oder
  • die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitäts­vorhabens (Modul F) beantragt.

Die Key Facts:

  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann um maximal 24 Monate ver­längert werden
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage

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