MAXX KfW Förderung
KfW Fördermittel für Strom & Wärme 2025
Die Förderung von Photovoltaikanlagen spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von erneuerbaren Energien. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Fördermöglichkeit auf Bundesebene, in den Bundesländern und sogar auf kommunaler Ebene.
Erneuerbare Energien – Standard
KfW - Der Förderkredit für Strom und Wärme
Für Photovoltaik-Anlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe .
Voraussetzung:
- Sie nutzen mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort oder
- die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens (Modul F) beantragt.
Die Key Facts:
- für Vorhaben jeder Größe: Kreditbetrag bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, kein Mindestbetrag
- Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % Auszahlung
- Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
KfW - Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.
Voraussetzung:
- Sie nutzen mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort oder
- die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens (Modul F) beantragt.
Die Key Facts:
- Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
- Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann um maximal 24 Monate verlängert werden
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
