2 · Ihre Förderung
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Zuschuss (wird nicht zurückgezahlt) · Fördersatz –
| Grundförderung |
30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus |
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| Einkommensbonus |
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| Gesamt-Fördersatz |
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| Förderfähige Kosten (Basis) |
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| Ihr Eigenanteil |
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⚠️ Hinweis: Der Gesamt-Fördersatz ist für diese Einkommensstufe auf 70 % gedeckelt. Die rechnerische Summe der Boni läge höher.
Relevantes zvE nach Familienzuschlag: –
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ℹ️ So ist das „Haushaltseinkommen" (zvE) bei der KfW definiert
Für den Einkommensbonus zählt nicht das Brutto- oder Nettogehalt, sondern das
zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid. Das zvE ist niedriger als das
Bruttoeinkommen, weil Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge usw. bereits abgezogen sind.
Wer zählt zum Haushaltseinkommen?
- Das zvE aller volljährigen Miteigentümer, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Objekt gemeldet sind.
- Plus das zvE der dort gemeldeten Ehe-/Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das zvE zusammengerechnet – nicht durch zwei geteilt.
- Das Einkommen von Kindern oder anderen Personen, die nicht Miteigentümer sind, zählt nicht mit.
Welche Jahre werden herangezogen?
- Es zählt der Durchschnitt aus zwei Steuerbescheiden: dem zweit- und drittletzten Jahr vor der Antragstellung.
- Maßgeblich ist das zvE laut den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden (nur der Steuerbescheid wird als Nachweis akzeptiert).
Beispiel Antrag 2026: Herangezogen werden die Steuerbescheide 2023 und 2024.
Ist das zvE 2023 = 32.000 € und 2024 = 28.000 €, gilt der Durchschnitt = 30.000 € → Stufe 40 %.
Die drei Einkommensstufen im Detail
- zvE bis 30.000 € → 40 % Einkommensbonus (neu, vorher 30 %)
- zvE über 30.000 bis 40.000 € → 30 % Einkommensbonus
- zvE über 40.000 bis 50.000 € → 10 % Einkommensbonus (neu)
- zvE über 50.000 € → kein Einkommensbonus
Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das relevante zvE
einmalig um 10.000 € reduziert. Beispiel: zvE 38.000 € − 10.000 € = 28.000 € → statt 30 % nun 40 %.
Der Deckel: 80 % für Geringverdiener, sonst 70 %
Der Gesamt-Fördersatz ist gedeckelt – aber nicht einheitlich:
- 40 %-Stufe (zvE ≤ 30.000 €, mit Kind ≤ 40.000 €): Deckel 80 % → max. 22.400 € zum Neustart (80 % × 28.000 €).
- Alle anderen Stufen: Deckel 70 % → max. 19.600 € zum Neustart.
Zum Neustart 2026 liegt die 40 %-Stufe rechnerisch bei 30 % + 16 % + 40 % = 86 % und wird auf 80 % gekappt.
Mit sinkendem Geschwindigkeitsbonus fällt der Satz – die 40 %-Stufe bleibt aber durchgehend die stärkste Förderung.
Wie sinken Höchstbetrag und Geschwindigkeitsbonus über die Zeit?
- Förderfähige Kosten: Start 28.000 €, ab 01.02.2027 alle 6 Monate −750 € → Ende 2030 = 22.000 €.
- Geschwindigkeitsbonus: Start 16 %, ab 01.02.2027 alle 6 Monate −4 %-Punkte → ab Mitte 2028 entfällt er (0 %).