Förderrechner Wärmepumpe

BEG EM Heizungsförderung · neue Bedingungen ab 21.07.2026 · Einfamilienhaus

1 · Eingaben

Klimageschwindigkeitsbonus berechtigt Selbstnutzer & Austausch einer alten Heizung (Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gas ≥ 20 Jahre alt).
Familienzuschlag: mind. 1 minderjähriges Kind im Haushalt Reduziert das relevante zvE einmalig rechnerisch um 10.000 € → höhere Einkommensbonus-Stufe möglich.

2 · Ihre Förderung

Zuschuss (wird nicht zurückgezahlt) · Fördersatz
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Gesamt-Fördersatz
Förderfähige Kosten (Basis)
Ihr Eigenanteil
⚠️ Hinweis: Der Gesamt-Fördersatz ist für diese Einkommensstufe auf 70 % gedeckelt. Die rechnerische Summe der Boni läge höher.
Relevantes zvE nach Familienzuschlag:
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ℹ️ So ist das „Haushaltseinkommen" (zvE) bei der KfW definiert

Für den Einkommensbonus zählt nicht das Brutto- oder Nettogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid. Das zvE ist niedriger als das Bruttoeinkommen, weil Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge usw. bereits abgezogen sind.

Wer zählt zum Haushaltseinkommen?

Welche Jahre werden herangezogen?

Beispiel Antrag 2026: Herangezogen werden die Steuerbescheide 2023 und 2024. Ist das zvE 2023 = 32.000 € und 2024 = 28.000 €, gilt der Durchschnitt = 30.000 € → Stufe 40 %.
Die drei Einkommensstufen im Detail
  • zvE bis 30.000 € → 40 % Einkommensbonus (neu, vorher 30 %)
  • zvE über 30.000 bis 40.000 € → 30 % Einkommensbonus
  • zvE über 40.000 bis 50.000 € → 10 % Einkommensbonus (neu)
  • zvE über 50.000 € → kein Einkommensbonus

Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das relevante zvE einmalig um 10.000 € reduziert. Beispiel: zvE 38.000 € − 10.000 € = 28.000 € → statt 30 % nun 40 %.

Der Deckel: 80 % für Geringverdiener, sonst 70 %

Der Gesamt-Fördersatz ist gedeckelt – aber nicht einheitlich:

  • 40 %-Stufe (zvE ≤ 30.000 €, mit Kind ≤ 40.000 €): Deckel 80 % → max. 22.400 € zum Neustart (80 % × 28.000 €).
  • Alle anderen Stufen: Deckel 70 % → max. 19.600 € zum Neustart.

Zum Neustart 2026 liegt die 40 %-Stufe rechnerisch bei 30 % + 16 % + 40 % = 86 % und wird auf 80 % gekappt. Mit sinkendem Geschwindigkeitsbonus fällt der Satz – die 40 %-Stufe bleibt aber durchgehend die stärkste Förderung.

Wie sinken Höchstbetrag und Geschwindigkeitsbonus über die Zeit?
  • Förderfähige Kosten: Start 28.000 €, ab 01.02.2027 alle 6 Monate −750 € → Ende 2030 = 22.000 €.
  • Geschwindigkeitsbonus: Start 16 %, ab 01.02.2027 alle 6 Monate −4 %-Punkte → ab Mitte 2028 entfällt er (0 %).