Das ändert sich ab 21. Juli 2026 für Sie
Ab dem 21. Juli 2026 gelten beim Heizungstausch neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung für Wärmepumpen wird dabei schrittweise angepasst und sozialer gestaffelt, sodass Höhe und Zugang stärker von Nutzung, Einkommen und Zeitpunkt abhängen.
Wer eine Wärmepumpe einbauen oder eine alte Heizung ersetzen möchte, sollte die neuen Förderregeln genau prüfen. Denn je nach Ausgangssituation sind unterschiedliche Zuschüsse möglich, und die Antragsreihenfolge bleibt entscheidend.
MAXX SOLAR begleitet Hausbesitzer in Erfurt, Weimar, Gotha, Jena, Eisenach, Suhl und ganz Thüringen bei der Planung, Installation und Förderbeantragung ihrer Wärmepumpe.


Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Die Förderung gilt im Rahmen der BEG für den Heizungstausch.
- Der Start der neuen Bedingungen ist der 21. Juli 2026.
- Die Förderung wird schrittweise gekürzt und sozialer ausgerichtet.
- Entscheidend sind unter anderem Haushaltssituation, Einkommen und förderfähige Maßnahme.
- Für die konkrete Einordnung können offizielle Förderstellen und Förderrechner genutzt werden.
So funktioniert die Förderung
Der Zuschuss der KfW für Ihre neue Wärmepumpe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren. Den Grundstein bildet die Grundförderung von 30 Prozent, die jedem Antragsteller zusteht. Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst und tauschen eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung aus, erhalten Sie zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus – ab dem 21. Juli 2026 immerhin noch satte 16 Prozent. Beide Werte gelten für die förderfähigen Kosten von bis zu 28.000 Euro pro Wohneinheit.
Wichtig zu wissen: Sowohl der Höchstbetrag als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate – ein früher Antrag sichert Ihnen also die aktuell besten Konditionen.
Das Wichtigste dabei im Überblick liefern unsere beiden Grafiken.
Die Basisförderung im Überblick: Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 21.07.2026.
Alle drei Einkommensstufen im Überblick – klicken Sie auf die Grafik und berechnen Sie Ihre individuelle Förderung in wenigen Sekunden.
Wer besonders profitiert von der neuen Förderung?
Wer über ein geringeres zu versteuerndes Haushaltseinkommen verfügt, profitiert von einem zusätzlichen Bonus. Maßgeblich ist dabei nicht das Brutto- oder Nettogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE) laut Steuerbescheid – gemittelt über die beiden letzten verfügbaren Steuerjahre.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich die relevante Einkommensgrenze rechnerisch einmalig um 10.000 Euro, sodass mehr Familien in eine günstigere Stufe rutschen.
Die Förderbausteine lassen sich kombinieren – allerdings nur bis zu einer festgelegten Obergrenze. Diese beträgt für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für alle übrigen Haushalte liegt die Obergrenze bei 70 Prozent.
Warum sich schnelles Handeln jetzt lohnt
Die aktuell attraktiven Konditionen gelten nicht dauerhaft: Sowohl der förderfähige Höchstbetrag als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab Februar 2027 in halbjährlichen Schritten – der Geschwindigkeitsbonus entfällt ab Mitte 2028 vollständig. Daher lohnt es sich, die eigene Heizungsmodernisierung frühzeitig zu planen. Wer rechtzeitig startet, kann sich so die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten sichern.
Datum | Förderfähiger Höchstbetrag | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
Ab 21.07.2026 | 28.000 € | 16 % Bonus |
Ab 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % Bonus |
Ab 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % Bonus |
Ab 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % Bonus |
Ab 01.08.2028 | 25.000 € | Bonus entfällt |
Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto höher fällt Ihre Förderung aus. Es lohnt sich also, das Vorhaben jetzt konkret zu planen.
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Ab wann gelten die Änderungen?
Die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Förderanträge nach den neuen Konditionen bei der KfW und dem BAFA gestellt werden. An der grundsätzlichen Struktur der Förderung ändert sich nichts: Die KfW bleibt weiterhin für die Heizungsförderung – beispielsweise für Wärmepumpen – zuständig, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wie bisher weitere Effizienzmaßnahmen fördert. Bereits bewilligte Förderanträge behalten ihre Gültigkeit und sind rechtsverbindlich. Die zugesagte Fördersumme bleibt reserviert und wird nach erfolgreichem Nachweis der Fördervoraussetzungen ausgezahlt. Auch Anträge, die bereits vor dem 21. Juli 2026 eingereicht wurden, werden nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen bearbeitet. Ausführliche Informationen zu den aktuellen BEG-Förderbedingungen stellt das Bundesministerium auf energiewechsel.de – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten
Unser Service endet nicht bei der Beratung: Die Energieexperten von MAXX SOLAR & ENERGIE beschäftigen sich täglich mit den aktuellen Förderprogrammen von KfW und BAFA und unterstützen Hausbesitzer seit vielen Jahren bei der erfolgreichen Beantragung staatlicher Fördermittel.
Wir begleiten Sie von der ersten Planung über die fachgerechte Installation Ihrer Wärmepumpe bis hin zur Inbetriebnahme. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der staatlichen Fördermittel und übernehmen – je nach Förderprogramm und Voraussetzungen – die Antragstellung ganz oder teilweise für Sie. So profitieren Sie von einer unkomplizierten Abwicklung und können sicher sein, dass Ihr Wärmepumpenprojekt optimal geplant und die bestmögliche Förderung ausgeschöpft wird.
FAQ zur neuen Förderung ab 21.07.2026
Die Kosten richten sich nach Art der Wärmepumpe, Gebäudegröße und Installation.





