EEG 2027: 20 Jahre Einspeisevergütung nur bei Inbetriebnahme 2026

Photovoltaikanlage auf einem Eigenheim in Erfurt
Photovoltaik-Dachanlage in Erfurt. Foto: MAXX SOLAR

EEG 2027 ist ein Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE], 2026), noch kein Gesetz. Die 20-Jahre-Einspeisevergütung für kleine Dach-PV bleibt laut Entwurf nur, wer 2026 in Betrieb geht. Bundestag und die EU-Beihilfe stehen aus. Der Bundesrat kann nachbessern, allein stoppt er das nicht. Änderungen sind möglich. SPD sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen nachbessern; der Text kann sich noch drehen.

  • Du siehst, was heute gilt – und was der Entwurf ab 2027 ändern würde.
  • Du kannst die Inbetriebnahme 2026 noch einplanen, wenn du jetzt anfragst. Netz, Dach, Montage und Zähler brauchen Vorlauf.
  • Mit der Inbetriebnahme 2026 sicherst du den heutigen Überschuss-Satz (aktuell 7,70 ct/kWh bis 10 kW, Teileinspeisung). Die Rendite trägt trotzdem der Eigenverbrauch.

Was das Kabinett am 29.7.2026 beschlossen hat

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket beschlossen (BMWE, 2026). Beschlossen ist ein Regierungsentwurf. Es ist kein Gesetz. Den Kabinettstext fasst auch die Bundesregierung zusammen (Die Bundesregierung, 2026). Das Entwurfs-PDF war am 18.8.2026 nicht erreichbar; wir verlinken es nicht als „den Wortlaut“.

In der Pressemitteilung (BMWE, 2026) heißt es, die Einspeisevergütung für Wind, Photovoltaik und Biomasse solle enden. Das ist die Formulierung des Ministeriums für den Gesamtrahmen, nicht „0 Cent ab Tag 1“ fürs Eigenheim. Für neue kleine Dach-PV unter 25 kW ist keine dauerhafte 20-Jahre-Vergütung mehr vorgesehen. Der Weg wird die Direktvermarktung. Geplant sind eine befristete Übergangszahlung und ein zeitlich begrenzter Direktvermarktungsbonus. Die Höhe der Übergangszahlung nennen wir hier nicht.

Geschützt ist der Bestand. Laut Entwurf gilt die neue Regel für Neuanlagen ab 2027 – über Ausschreibung oder über Inbetriebnahme ohne Ausschreibung. Damit zählt die Inbetriebnahme 2026 für die heutige 20-Jahre-Logik. Das Datum 31.12.2026 steht so nicht in der Pressemitteilung; es folgt aus dem Start 2027.

Was heute gilt

Solange kein neues Gesetz da ist, gilt das heutige EEG. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze (BNetzA, 2026). Für Anlagen an Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027:

LeistungTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

(BNetzA, 2026)

Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre zuzüglich des Restjahres. Das ist geltendes Recht (§ 25 EEG), bis ein neues Gesetz es ersetzt.

Zwei Daten nicht vermischen: Die BNetzA-Tabelle läuft bis 31.1.2027. Laut Entwurf gilt die neue 20-Jahre-Logik nur noch für die Inbetriebnahme bis Ende 2026. Solange der Entwurf nicht Gesetz ist, bleiben die veröffentlichten Sätze in Kraft. Wird er so beschlossen, zählt für die heutige Laufzeit die Inbetriebnahme 2026.

Was der Entwurf für neue kleine Dach-PV ab 2027 ändern würde

Für neue kleine Dach-PV ab 2027 würde der Kabinettsentwurf die dauerhafte Einspeisevergütung streichen. Unter 25 kW gibt es dann keine dauerhafte Förderung mehr. Der Strom soll direkt vermarktet werden. Eine befristete Übergangszahlung und ein zeitlich begrenzter Direktvermarktungsbonus sind vorgesehen – nicht null ab dem ersten Tag.

Dazu kommt eine technische Grenze: Neue Solaranlagen an Gebäuden oder Lärmschutzwänden unter 100 kW dürfen laut Entwurf dauerhaft nur 50 Prozent der installierten Leistung einspeisen (Wirkleistungsbegrenzung). Der Rest bleibt im Haus, im Speicher – oder wird gekappt. Steckersolar und Anlagen ohne Einspeisung gehören nicht dazu. Die 50 Prozent stehen in der Zusammenfassung der Bundesregierung (Die Bundesregierung, 2026); pv magazine und Ministerin Reiche haben den Punkt am selben Tag ebenfalls genannt (pv magazine, 2026). In der Pressemitteilung des BMWE steht die Zahl nicht (BMWE, 2026).

Deine Bestandsanlage bleibt geschützt. Wer schon am Netz ist, behält die zugesagte Regelung. Der Entwurf zielt auf Neuanlagen.

Warum die Inbetriebnahme 2026 für Thüringer Eigenheime zählt

Laut Entwurf gilt die neue Regel für Neuanlagen ab 2027. Vertrauensschutz für den Bestand, neuer Rahmen für alles, was 2027 neu ans Netz geht. So steht es im Entwurf – es gilt noch nicht. Thüringen hat keine eigene EEG-Regel; der Bund setzt den Rahmen. Wir bauen hier.

In Thüringen entscheidet nicht der Vertrag, sondern die Inbetriebnahme. Davor liegen Netzanschluss, Dach, Montage und Zähler. Das braucht Vorlauf, vor allem wenn im Herbst viele denselben Stichtag im Kopf haben.

Wir von MAXX SOLAR & ENERGIE planen, bauen und nehmen in Thüringen in Betrieb. Wer 2026 in Betrieb gehen will, muss jetzt anfragen. Eine Liefer- oder Termingarantie gibt es nicht. Ohne Auftrag und ohne freien Slot im Kalender wird aus dem Fenster schnell ein nächstes Jahr.

Warum sich PV trotzdem rechnet

Eine Dach-PV rechnet sich 2026 vor allem über den Strom, den du selbst nutzt. Die 7,70 Cent für die Teileinspeisung bis 10 kW sind der festgezogene Überschuss-Satz für die Laufzeit, kein Geschäftsmodell für die ganze Anlage. Dein Haushaltsstrom vom Versorger liegt deutlich darüber. Jede Kilowattstunde, die im Haus, im Speicher, in der Wärmepumpe oder an der Wallbox landet, ersetzt teuren Bezug.

Ohne Speicher speist du mehr ein – und verdienst an der Einspeisung wenig. Mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox steigt der Eigenverbrauch. Das ist die Rechnung. Niemand stellt dir die Stromkosten auf null.

Trotzdem ist die Inbetriebnahme 2026 der Hebel: 20 Jahre plus Restjahr festgelegter Satz gegen Markt ab 2027. Nicht weil 7,70 Cent reich machen. Sondern weil du weißt, was mit dem Überschuss passiert.

Was MAXX übernimmt

Wir sitzen in Waltershausen, arbeiten seit 2008 in Thüringen, sind rund 90 Leute und haben mehr als 7.000 Anlagen gebaut. Bei dir übernehmen wir die Beratung, die Planung auf dein Dach und deinen Verbrauch, die Anmeldung beim Netz, die Montage, den Zählerweg und die Inbetriebnahme.

Was wir nicht tun: dir einen 2026-Slot zusagen, bevor Dach, Netz und Kalender geprüft sind. Frag an, dann sagen wir dir, was realistisch ist.

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Aktuelle Förderwege: Förderung.

FAQ

Ist das schon Gesetz?
Nein. Am 29.7.2026 hat das Kabinett einen Entwurf beschlossen (BMWE, 2026). Bundestag und EU-Beihilfe stehen aus. Der Bundesrat kann nachbessern, allein stoppt er das nicht. Änderungen sind möglich.

Was ist mit Bestandsanlagen?
Der Entwurf schützt den Bestand. Wer schon am Netz ist, bleibt in der zugesagten Regelung. Die neuen Regeln sollen für Neuanlagen ab 2027 gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?
Teileinspeisung heißt: Du nutzt Strom selbst, der Überschuss geht ins Netz – bis 10 kW aktuell 7,70 ct/kWh. Volleinspeisung heißt: Du speist die ganze Erzeugung ein – bis 10 kW aktuell 12,22 ct/kWh. Sätze: BNetzA, 2026. Für die meisten Eigenheime mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox ist die Teileinspeisung der passende Weg.

Reicht die Inbetriebnahme 2026 ohne Speicher?
Für die heutige 20-Jahre-Logik zählt laut Entwurf die Inbetriebnahme, nicht der Speicher. Wirtschaftlich trägt 2026 aber der Eigenverbrauch. Die 7,70 Cent sicherst du für den Überschuss – sie tragen die Anlage nicht allein.

Was ist, wenn der Bundestag den Entwurf ändert?
Dann ändert sich der Text. Bis ein neues Gesetz da ist, gilt das heutige EEG mit den BNetzA-Sätzen. SPD sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen nachbessern. Wir planen nach dem Fenster im Entwurf und versprechen kein Gesetz.

Reicht ein unterschriebener Auftrag für den Stichtag?
Nein. Inbetriebnahme heißt: Die Anlage ist betriebsbereit und kann Strom erzeugen. Vertrag oder Montage allein reichen nicht. Deshalb der Vorlauf bei Netz, Dach, Montage und Zähler.

Gilt die 50-Prozent-Kappung auch, wenn ich 2026 in Betrieb gehe?
Laut Entwurf gilt die 50-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung für neue Solaranlagen an Gebäuden oder Lärmschutzwänden unter 100 kW. Wer 2026 in Betrieb geht, fällt nicht unter die neue Regel für Neuanlagen ab 2027. Bestand bleibt geschützt. Steckersolar und Anlagen ohne Einspeisung gehören nicht dazu.

Das ist ein Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026, kein Gesetz. Bundestag und EU-Beihilfe stehen aus. Änderungen sind möglich.

Quellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2026, 29. Juli). Die Bundesregierung schlägt das nächste Kapitel der Energiewende auf – EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundeskabinett beschlossen [Pressemitteilung]. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzanschlusspaket.html

Die Bundesregierung. (2026, 29. Juli). Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-eeg-novelle-netzpaket-strom-2448636

Bundesnetzagentur. (2026). EEG-Förderung und -Fördersätze. Abgerufen am 18. August 2026 von https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

pv magazine. (2026, 29. Juli). Kabinett beschließt Entwürfe zu EEG 2027 und Netzpaket. https://www.pv-magazine.de/2026/07/29/kabinett-beschliesst-entwuerfe-zu-eeg-2027-und-netzpaket/

Stand: 18. August 2026.

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