Das Solarpaket 1- viele Verbesserungen auch für PV in Thüringen

Im Solarpaket 1 wurde in erster Linie eine rechtliche Basis geschaffen, um den Ausbau der Photovoltaik in Zukunft erheblich zu erleichtern und zu beschleunigen, indem bürokratische Hindernisse abgebaut werden. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ führt dabei Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Messstellenbetriebsgesetz und in einigen Verordnungen durch.

Solarpaket 1

Für kleinere Anlagen bis 30 kW entfällt beispielsweise die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Zusätzlich soll das Paket das gemeinsame Betreiben von PV-Anlagen in Mietshäusern deutlich vereinfachen und im gewerblichen Sektor innovative PV-Systeme zukünftig besser fördern. Die Installation und Nutzung von sogenannten Balkonkraftwerken wird ebenfalls erleichtert.

Ursprünglich war das Recht zur Verlegung von Leitungen ein zentraler Bestandteil des Gesetzespakets. Mit der Neufassung des Entwurfs wird dieses jedoch deutlich abgeschwächt. Stattdessen wird die Integration von Stromspeichern durch eine ebenfalls nachträglich ergänzte Regelung zukünftig vereinfacht.

Das Solarpaket 1: Ein Meilenstein für den Ausbau erneuerbarer Energien

Einleitung: Das Solarpaket 1 markiert einen bedeutenden Schritt zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Diese Initiative zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu beseitigen und den Prozess der Installation von PV-Anlagen zu vereinfachen. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Aspekte und Auswirkungen dieses Gesetzespakets.

Was beinhaltet das Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1 umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu erleichtern.
Dazu gehören: 1. Abbau bürokratischer Hürden:
Das Gesetz soll die Anmeldung von PV-Anlagen beim Netzbetreiber vereinfachen, insbesondere für kleinere Anlagen bis zu einer bestimmten Größe.
2.Förderung von PV-Anlagen in Mietshäusern:
Das Solarpaket 1 erleichtert das gemeinsame Betreiben von PV-Anlagen in Mietshäusern, was zu einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien in städtischen Gebieten beitragen kann.
3. Innovationsförderung im gewerblichen Sektor:
Das Gesetz soll innovative PV-Systeme im gewerblichen Sektor stärker fördern, um die Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen voranzutreiben.
4.Erleichterung der Installation von Balkonkraftwerken:
Die neuen Regelungen sollen die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfachen, wodurch auch Mieter die Möglichkeit erhalten, sauberen Strom zu erzeugen.
Aktuelle Entwicklungen:
Allerdings wurden einige Bestimmungen des ursprünglichen Entwurfs aufgrund von Protesten, insbesondere von Bauernverbänden, abgeschwächt. Zum Beispiel soll das Recht zur Verlegung von Anschlusseinrichtungen nur noch für öffentliche Grundstücke gelten, was PV-Projekte auf privatem Grund weiterhin behindern könnte.