Das EEG fördert bundesweit den Ausbau von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. Es sollen Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreicht werden. Zudem regelt das Gesetz die Abnahme und Vergütung von aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch die Netzbetreiber und damit auch Strom aus Photovoltaikanlagen. Entrichtet wird jeweils der gültige Vergütungssatz vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres an den PV-Anlagenbetreiber durch den Netzbetreiber.

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