Photovoltaikanlagen auf Freiland- und Konversionsflächen

Grundstätlich gibt es drei verschiedene Photovoltaikanlagen auf Freilandflächen

  • Großanlage auf Konversationsflächen
  • Freilandanlage entlang Schienenwegen und Autobahnen
  • Freiflächenanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten

Das EEG liefert nur unzureichend Informationen über die Definitionen dieser Flächen.
Desshalb wurde eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Unstimmigkeiten im Bereich des EEGs erschaffen – die Clearingstelle EEG.

 

Konversationsfächen:

Sind Flächen, die durch urprünglich wirtschaftliche oder militärische Nutzung ökologisch schwerwiegend beeinträchtigt sind.

Schwerwiegende Beeinträchtigung des Bodens sind:

  • der standorttypische pH-Wert des Bodens ist stark verändert
  • der standorttypsiche Humusgehlat des Bodens ist starkt verändert
  • die standorttypische Bodenfruchtbarkeit ist stark verändert
  • Abfälle, Schadstoffe und sonstige auf dem Boden befindlichen Materialien, die aus der Vornutzung stammen (z.B. Trümmer)
  • künstliche Veränderungen der Erdoberfläche bzw. der Bodenstrucktur, insbesondere weiträumiger Bodenabträge oder Bodenerosion (z.B. Tagebau)
  • eine unmittelbar bevorstehende starke Anhebung des gegenwärtigen Grundwasserstandes mit möglichen Folgen für die Standsicherheit des Geländes

Photovoltaikanlagen auf Freilandflächen

Freilandanlagen entlang Schienenwegen und Autobahn

Einen Anspruch auf EEG-Vergütung gibt es für Freilandanlagen die bis zu 110Meter von einer Autobahn oder Schienenwegen entfernt sind.

 

Freiflächenanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten

Einen Anspruch auf EEG-Vergütung gibt es auch für Freiflächenanlagen die sich auf Flächen befinden, die vor dem 01.01.2010 als Gewerbe- oder Industiegebiet ausgwiesen waren.

 

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