Photovoltaikanlagen auf Freiland- und Konversionsflächen
Grundstätlich gibt es drei verschiedene Photovoltaikanlagen auf Freilandflächen
- Großanlage auf Konversationsflächen
- Freilandanlage entlang Schienenwegen und Autobahnen
- Freiflächenanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten
Das EEG liefert nur unzureichend Informationen über die Definitionen dieser Flächen.
Desshalb wurde eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Unstimmigkeiten im Bereich des EEGs erschaffen – die Clearingstelle EEG.
Konversationsfächen:
Sind Flächen, die durch urprünglich wirtschaftliche oder militärische Nutzung ökologisch schwerwiegend beeinträchtigt sind.
Schwerwiegende Beeinträchtigung des Bodens sind:
- der standorttypische pH-Wert des Bodens ist stark verändert
- der standorttypsiche Humusgehlat des Bodens ist starkt verändert
- die standorttypische Bodenfruchtbarkeit ist stark verändert
- Abfälle, Schadstoffe und sonstige auf dem Boden befindlichen Materialien, die aus der Vornutzung stammen (z.B. Trümmer)
- künstliche Veränderungen der Erdoberfläche bzw. der Bodenstrucktur, insbesondere weiträumiger Bodenabträge oder Bodenerosion (z.B. Tagebau)
- eine unmittelbar bevorstehende starke Anhebung des gegenwärtigen Grundwasserstandes mit möglichen Folgen für die Standsicherheit des Geländes
Freilandanlagen entlang Schienenwegen und Autobahn
Einen Anspruch auf EEG-Vergütung gibt es für Freilandanlagen die bis zu 110Meter von einer Autobahn oder Schienenwegen entfernt sind.
Freiflächenanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten
Einen Anspruch auf EEG-Vergütung gibt es auch für Freiflächenanlagen die sich auf Flächen befinden, die vor dem 01.01.2010 als Gewerbe- oder Industiegebiet ausgwiesen waren.