Seit dem 1. Mai 2013 sind Batteriespeichersysteme für privat erzeugten Solarstrom förderfähig. Das heißt, der Staat unterstützt die Anschaffung von Speichersystemen mit bis zu € 660,- pro Kilowattpeak Photovoltaik Anlagengröße. Dabei spielen Anlagengröße und Anschaffungszeitpunkt eine wichtige Rolle.

Gefördert werden Speichersysteme, die entweder zusammen mit einer PV-Anlage neu installiert werden oder die seit dem 1. Januar 2013 installierte Anlagen nachträglich ergänzen. Zwischen Installation der Anlage und Nachrüstung mit einem Speicher dürfen maximal sechs Monate liegen. Die maximale Größe der PV-Anlage von 30 kW darf dabei nicht überschritten werden.

Hier die wichtigsten Details der Förderung:

  • Zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit bis zu 10-jähriger Zinsgarantie (KfW Programm 275)
  • Bis zu 30% staatlicher Tilgungszuschuss
  • Beantragung des Darlehens in Höhe des Tilgungszuschusses möglich
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 3 Jahren