Solarstromspeicher werden nur gefördert, wenn sie in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage, oder als Nachrüstsvariante für alle Anlagen die ab dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurde. Die Photovoltaikanlage muss den erzeugten Strom ganz oder teilweise in das Netzt einspeisen, es gibt also keine Förderung für Inselanlagen. Pro Anlage wird auch nur ein Batteriespeicher gefördert. Die Wechselrichterleitung darf maximal eine Nennleistung von 30kWp haben.
Vor Beginn des Bauvorhabens muss der Antrag bei einer Bank oder Sparkasse vorliegen. Nach Zusage der Förderung muss die PV-Anlage und/oder der Speicher innerhalb von 18 Monaten fachmännisch installiert werden.

KfW Förderung für Batteriespeicher

Ab dem 01. Mai 2013 vergibt die KfW-Bankengruppe ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von 30%, das über die Hausbank beantragt vom BMU finanziert wird. Es betrifft alle Anlagen ab dem 1.1.2013

KfW Förderung für Solarstromspeicher 2016:

Welche Voraussetzungen gelten für die KfW Förderung?

  • der Batteriespeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben und in Deutschland installiert werden
  • für den Solarstromspeicher gibt der jeweilige Hersteller eine Zeitwertersatzgarantie von 7 Jahren
  • die Solarstromspeicher Förderung verpflichtet zu einer dauerhaften Leistungsbegrenzung der Photovoltaikanlage. Das heißt, wenn ein Batteriespeicher angeschafft wird, muss die Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt 50% der installierten Leistung betragen. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens jedoch für 20 Jahre.
  • der Wechselrichter der PV-Anlage muss eine Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung haben, die per Zertifikat belegt werden muss
  • die Inbetriebnahme des Solarstromspeicher muss durch eine Fachkraft bestätigt und per Inbetriebnahmeprotokoll nachgewiesen werden

nicht gefördert werden Batteriespeicher aus Eigenbau, Prototypen und gebrauchte Solarstromspeicher

Wer kann alles eine Solarstromspeicher Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom einer PV-Anlage oder einen Teil davon einspeisen
  • in- und ausländische Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz
  • Landwirte und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Einrichtungen beteiligt sind

Was sind die Kreditkonditionen?

  • Laufzeiten von 5 Jahren (1 tilgungsfreies Anlaufjahr), 10 Jahren (2 tilgungsfreie Anlaufjahre) oder 20 Jahren mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und in diesem Fall einer technisch und wirtschaftlicher Lebensdauer des Batteriespeicher von 10 Jahren
  • bis 10 Jahre Kredit-Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben
  • bei mehr als 10 Jahren Laufzeit Zins-Festschreibung entweder für ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit
  • die KfW Förderung für den Batteriespeicher wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz zugesagt, der die Bonität berücksichtigt
  • die Förderung wird zu 100% ausgezahlt und ist in einer Summe oder Teilbeträgen abrufbar bis 12 Monate nach Kredit-Zusage für den Batteriespeicher
  • Kredittilgung in läuft in vierteljährlichen Raten ab

Alle weiteren Informationen zur Förderung der Stromspeicher entnehmen Sie bitte dem Datenblatt KfW-Förderung-Solarstromspeicher der KfW-Bankengruppe zum Förderprogramm 275 „Erneuerbare Energien Speicher“.

Alle Informationen zu Speichertechnologien finden Sie hier!